Aktuelle Infos für Ihren Wien Aufenthalt

Informationen von der Wirtschaftskammer Wien

Stand: 15.03.2022

Quelle: wien.info

Ein und Ausreise Österreich

Für die Einreise aus allen Staaten gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Zulässig sind PCR-Tests (max. 72 h alt) und Antigentests (max. 24 h alt). Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“). Unter-12-Jährige sind von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen.

G-Nachweis benötigt:

  • Hotellerie: Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen.
  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Spitäler: 2,5G-Regel für Besucher:innen (aufrechtes Genesungs- oder Impfzertifikat) oder negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Sport: Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel.

FFP2-Masken-Pflicht:

  • In Freizeit- und Kultureinrichtungen (Theater, Kino, Kabarett, Konzertsäle, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Büchereien)
  • Bei Indoor-Veranstaltungen (Ausnahme: Indoor-Sport – hier gilt die 2-G-Regel, dafür muss keine Maske getragen werden.)
  • Für Kund:innen im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Massage …)
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in den Stationsgebäuden), Spitälern
  • In Hotels (ausgenommen sind der Gastronomiebereich, Fitnessstudio, Sauna und das gemietete Hotelzimmer).

Gültigkeit von Tests

In Wien dürfen PCR-Testergebnisse weiterhin nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests von befugter Stelle (Apotheken, Teststraßen) gelten 24 Stunden. „Wohnzimmer-Tests“ werden nicht akzeptiert.

TESTMÖGLICHKEITEN IN WIEN

Regeln für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest für jene Bereiche, in denen für Erwachsenen eine G-Regel gilt. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gilt die 3-G-Regel anstelle der 2G- oder 2,5-G-Regel. PCR-Tests gelten 48 Stunden und Antigen-Tests gelten 24 Stunden. Ein vollständig ausgefüllter „Ninja-Pass“ gilt auch am Wochenende.
  • Für Kinder von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5-G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet) anstelle eines 2G-Nachweises. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.

Für geimpfte Personen gilt als Eintrittsnachweis:

  • Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (Biontec/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson)
  • Der Impfnachweis ist für vollständig geimpfte Personen 270 Tage ab dem Zeitpunkt des Zweitstiches gültig.
  • Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen seit 3.1.2022 eine Auffrischungsimpfung (im Idealfall mit einem Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna) vornehmen lassen, um einen 2G-Nachweis erbringen zu können.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage.
  • Gültigkeit des „Grünen Passes“: für zweifach Geimpfte sechs Monate, für dreifach Geimpfte  neun Monate
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